ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

und Preisliste

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab 17.01.2018)

Für Neuseenland Wohnmobile der Firma Autohaus Burkard GmbH, Am Niederholz 45, 04288 Leipzig

 

1. Preise

Es gelten die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf www.neuseenland-wohnmobile.de veröffentlichten Preise nach Preisliste.
Die aktuellen Preise werden im Mietvertrag schriftlich festgehalten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % ist enthalten.

Unsere aktuelle Preisliste

 

2. Reservierung

Der Mieter erhält eine schriftliche Buchungsbestätigung, damit werden 25 % des gesamten Mietpreises fällig. Dieser ist sofort zu leisten. Mit Eingang der Zahlung, erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Neuseenland Wohnmobile an. Die Reservierung ist somit verbindlich und für Stornierungen folgen Kosten nach Punkt 6.

3. Vertrag

Der Mietvertrag wird per Post, Telefax oder Email dem Kunden zugesandt und kommt, vorbehaltlich der Vertragsvoraussetzungen, nur schriftlich, d. h. mit Unterschrift vom Mieter und Neuseenland Wohnmobile zustande. Der Mietvertrag kommt nur zwischen den Vertragsparteien zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte und/oder Pflichten aus dem Mietvertrag (insbesondere: Untervermietung) durch den Mieter auf dritte Personen, ist untersagt.

4. Zahlung

21 Tage vor Mietbeginn muss der Gesamtbetrag, abzüglich der geleisteten Anzahlung, bei Neuseenland Wohnmobile eingegangen sein. Er ist sofort fällig, wenn die Zeit zwischen Mietbeginn und Vertragsabschluss kleiner 21 Tage ist.

5. Kaution

Mit Mietbeginn, ist eine Kaution in Höhe von 500 € mit Kreditkarte zu hinterlegen. Diese erhält der Kunde, insofern kein Anlass der Einbehaltung vorliegt, spätestens 14 Tage nach Mietende vollständig zurückerstattet. Gründe hierfür können z. B. festgestellte Mängel, Mietschulden, zu erwartende Bußgelder, Strafen, nicht gezahlte Mautgebühren oder sonstige Bemängelungen sein. Neuseenland Wohnmobile behält die Gesamtkaution in genannten Fällen ein, bis die Höhe des Schadens festgestellt wurde. Anschließend erhält der Kunde die Differenz der Kaution und der Schadenshöhe auf sein Konto zurück überwiesen. Nach Erstattung der Kaution ist der Mieter jedoch nicht von der Haftung verdeckter oder zu einem späteren Zeitpunkt festgestellter und nachweislich durch ihn verursachte Mängel befreit.

6. Stornierung

Tritt der Mieter innerhalb der nachfolgenden Fristen vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, fallen folgende Stornierungsgebühren an: 60 Tage vor Mietbeginn = 30 %; 21 Tage vor Mietbeginn = 50 %; 7 Tage vor Mietbeginn = 90 %; Es bedarf einer schriftlichen Mitteilung an Neuseenland Wohnmobile zur Stornierung eines bereits gebuchten Mietzeitraumes.

7. Schlüsselübergabe

Bei Übergabe des gemieteten Fahrzeuges, sind vom Mieter folgende Unterlagen Neuseenland Wohnmobile vorzulegen:

  1. die Buchungsbestätigung
  2. eine im Inland gültige Fahrerlaubnis aller angegeben Fahrer, sowie für nichtdeutsche Mieter einen Internationalen Führerschein (alle Fahrerlaubnisse müssen für Schaltwagen gelten)
  3. einen noch mindestens 3 Monate gültigen Reisepass oder Personalausweis.

Fehlen unter Punkt a., b., c. genannte Unterlagen oder wurden falsche Angaben bei der Buchung (wie z.B. Gültigkeit Fahrerlaubnis, Personalausweis oder dem Reisepass) gemacht, kommt es nicht zu einer Schlüsselübergabe. Mögliche Ansprüche des Mieters bezüglich der Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Übergabe des Mietfahrzeuges erfolgt in den Geschäftsräumen von Neuseenland Wohnmobile (Am Niederholz 45, 04288 Leipzig), außer es ist Hol- & Bringservice (nur im Umkreis von 25 km möglich) vereinbart. Die Kosten in Höhe von 50 € trägt der Mieter. Das für die Miete entrichtete Geld wird nicht erstattet, wenn der Mieter das Fahrzeug später holt oder früher zurückbringt als vereinbart. Die Angabe falscher Daten oder Vorlegen gefälschter Unterlagen bzw. Zahlungsarten kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden am Mietwagen und gegenüber Dritten mit sich. Mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erkennen beide Parteien den protokollierten Zustand des Fahrzeuges an.

8. Rückgabe des Fahrzeuges

Der Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeuges wird im Mietvertrag festgelegt. Bei einer gewünschten Verlängerung der Mietzeit während des Gebrauches, bedarf es, 72 Stunden vor Mietende, eine Rücksprache und Bestätigung von Neuseenland Wohnmobile. Somit besteht kein generelles Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.
Eine nicht bekannte und vom Mieter zu verschuldende Überziehung der Mietzeit wird mit 25 € je angefangener Stunde in Rechnung gestellt. Wird durch die Überziehung der Mietzeit eine Anschlussmiete verhindert, so haftet der Mieter für den entstehenden Schaden (z.B. Schadenersatzansprüche des nachfolgenden Mieters etc.).
Das Fahrzeug ist in frisch gereinigtem und voll getanktem Zustand zurückzugeben (besenrein). Ist die Reinigung ganz oder teilweise nicht erfolgt, so trägt der Mieter Kosten in Höhe von 100,- € zusätzlich zu der Servicepauschale. Bei Nichtbetankung, hat der Mieter eine Servicepauschale in Höhe von 20 € exklusive Kraftstoffkosten zu tragen.
Alle unsere Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Bei Nichtbeachtung des Rauchverbotes, belasten wir Sie mit dem Reinigungsmehraufwand. Es benötigt einer umgehenden Mitteilung an Neuseenland Wohnmobile, wenn Schäden durch den Mieter entstanden oder Gegenstände abhandengekommen sind. Weiterhin sind dem Vermieter Ordnungswidrigkeiten jeglicher Art, soweit bekannt, schriftlich anzuzeigen.

9. Führungsberechtigte

Mieter können eine oder mehrere Personen sein, die im Mietvertrag ausdrücklich als Mieter bezeichnet werden müssen. Darüber hinaus kann im Mietvertrag vereinbart werden, dass der Mieter berechtigt ist, den Mietwagen an eine namentlich aufgeführte Person als berechtigten Lenker zu überlassen. Das Mindestalter des Mieters bzw. des/der berechtigten Fahrer muss 21 Jahre betragen und dieser muss mindestens 2 Jahre in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Für die Nichtbeachtung der vorstehenden Bedingungen, haftet der Mieter in unbeschränkter Höhe. Überlässt der Mieter das Fahrzeug an eine im Mietvertrag nicht aufgeführte dritte Person, so haften der Mieter und der Dritte im Falle einer Beschädigung als Gesamtschuldner unbeschränkt. Der Mieter gilt für die Dauer der Mietzeit als Halter des Fahrzeuges.
 

10. Haustiere

Bei Mitnahme von Haustieren jeglicher Art, bedarf es einer Genehmigung von Neuseenland Wohnmobile und einer Dokumentation im Mietvertrag. Für den zusätzlichen Reinigungsaufwand, welcher aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen erbracht wird, werden 70 € berechnet. Sollten Sie Ihr Haustier ohne Anmeldung mitnehmen, belasten wir Sie zzgl. mit 100 € Schadensersatz.
 

11. Verbotene Nutzung

Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Weitervermietung oder Verleihung oder für sonstige gewerbliche Zwecke sowie Expeditionen – außer zu ausdrücklich vertraglich vereinbarten – oder für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, zu verwenden.
 

12. Nutzung im Ausland

Die Benutzung des Fahrzeuges ist innerhalb Europas und in Norwegen gestattet. Es gilt ein Verbot für Krisenländer, z. B. bürgerkriegsbedrohte Länder, Erdbebengebiete sowie Naturkatastrophen bedrohte oder betroffene Länder! Die ungefähr geplante Route des Mieters wird im Mietvertrag festgehalten.
 

13. Obhutspflicht

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug während der Mietzeit mit Sorgfalt eines ordentlichen Kraftfahrers zu überprüfen und zu führen. Zur Überprüfungspflicht gehört insbesondere die ständige Überwachung der Verkehrssicherheit, des Ölstandes, des Reifendruckes, die Einbehaltung der im Kraftfahrzeugschein aufgeführten Daten, wie z. B. zulässige Personenzahl bei Führung des Kraftfahrzeuges und Belastungsfähigkeit sowie die Sicherung des Fahrzeuges gegen Diebstahl und Einbruch. Er ist ebenfalls verpflichtet die Betriebsanleitungen des Fahrzeuges, sowie aller eingebauten Geräte etc. genauestens zu beachten.
Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Das Fahren ist nur mit gesicherter und verriegelter Gasflasche sowie geschlossenem und verriegeltem Aufstelldach gestattet.

14. Wartung und Reparatur

Laufende Unterhaltungskosten (z. B. Betriebsstoffe) trägt der Mieter. Neuseenland Wohnmobile trägt die vorgeschriebenen Wartungsdienste und notwendigen Verschleißreparaturen. Während der Mietzeit notwendige Reparaturen, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu 50 € ohne Rücksprache mit dem Vermieter in Auftrag gegeben werden. Bei Reparaturen über 50 € muss mit dem Vermieter Rücksprache gehalten werden. Der Mieter ist verpflichtet eine geeignete Werkstatt zu wählen und hat die Belege zu sichern und Neuseenland Wohnmobile vorzulegen. Erst dann erstattet der Vermieter die Kosten, sofern nicht der Mieter für den Schaden haftet (siehe Punkt 16).

15. Versicherungsschutz

Das Fahrzeug ist Haftpflicht- (100 Mio. € Deckungssumme und für Sach- und Vermögensschäden, je geschädigter Person auf max. 12 Mio. €) und Vollkaskoversichert (vom Mieter zu tragende Selbstbeteiligung: 1.500 €). Die vorher genannten Haftungsbegrenzungen entfallen bei Schäden, die durch nichtverkehrsgerechte Nutzung, durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung (z.B. durch Alkohol oder Drogen), durch das Ladegut am Fahrzeug, durch Nichtbeachtung der Durchfahrtsbreite und Durchfahrtshöhe, durch Überladung (zul. Gesamtgewicht), durch fahren mit zu niedrigem Öl- /Wasserstand, Überdrehen des Motors, Befahren ungeeigneter und unbefestigter Straßen und Wege entstehen (siehe Punkt 8,9, 13). Diese Schäden sind vom Mieter in voller Höhe selbst zu tragen. Es wird empfohlen eine Mallorcapolice als Mieter abzuschließen, da im Ausland nicht ausreichend Deckungssumme im Haftpflichtschadensfall zu Mithaftung führen kann. Bei Teilkaskoschäden ist eine Selbstbeteiligung von 150 €, bei Vollkaskoschäden von 1.500 € vereinbart. Eine Haftungsreduzierung kann gegen ein Entgelt abgeschlossen werden.

16. Haftung des Mieters

Der Mieter ist während der Mietzeit für das angemietete Fahrzeug voll verantwortlich. Sämtliche Beschädigungen gehen zu Lasten des Mieters. Die Parteien vereinbaren, dass Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache abweichend von § 548 Abs. 1 BGB in 12 Monaten verjähren. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält.
Das Fahrzeug darf nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Somit haftet der Mieter voll für alle Schäden, die bei der Benutzung zu verbotenen Zwecken oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. Der Mieter haftet für selbstverschuldete Schäden am Interieur (z.B. Küchenblock, Bettmodul, Schränke, etc.) in vollem Umfang. Es wird gesamtschuldnerisch gehaftet, wenn vertraglich mehrere Mieter festgelegt sind. Der Mieter haftet jedoch für Schäden unbeschränkt, sofern und soweit der Versicherer nicht leistet, insbesondere, weil der Mieter (oder Fahrer) den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist oder der Mieter es unterlässt, den Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen (siehe Punkt 18) oder der Mieter (bzw. Fahrer) keine gültige Fahrerlaubnis besitzt oder nicht befugt ist, von ihr Gebrauch zu machen (siehe Punkt 9). Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine verletzt oder das Fahrzeug an einen nicht berechtigten Dritten überlassen, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Regulierung des Schadensfalls (insbesondere durch den Versicherer) gehabt.
Sofern dies nicht geschieht, sind vom Mieter die Kosten für weitere Anmietung, evtl. Rücktransporte zu tragen. Bei Überlassung des gemieteten Fahrzeuges an Dritte, haftet der Mieter ebenso für eventuell dadurch entstandene Schäden. Bei Unfallschäden, Verlust und Diebstahl des Fahrzeuges haftet der Mieter für den eingetretenen Schaden – soweit die abgeschlossene Versicherung greift, in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung – wenn er (bzw. der Fahrer) den Unfall oder den Verlust (mit-) zu vertreten hat. Des Weiteren sind Zusatzausrüstung, wie Campingstühle – und tische nicht gegen Diebstahl versichert.

17. Haftung des Vermieters

Der Vermieter verpflichtet sich das angemietete Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt bereit zu stellen.
Neuseenland Wohnmobile stellt ein entsprechendes Ersatzfahrzeug oder erstattet die geleisteten Zahlungen, sobald das bestellte Fahrzeug auf Grund höherer Gewalt nicht verfügbar ist. Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter bestehen nicht. Jegliche Haftung von Neuseenland Wohnmobile, wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt.

18. Verhalten bei Unfällen/Pannen

Bei jedem Unfallschaden hat der Mieter:

  1. sofort die Polizei zu verständigen und an der Unfallstelle zu verbleiben, bis zum Eintreffen der benachrichtigten Polizei
  2. Namen und Anschrift aller beteiligten Personen, Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und Versicherungen der Beteiligten, sowie Namen und Anschrift aller Zeugen festzuhalten und
  3. das Unfallprotokoll auszufüllen und der Polizeibehörde mitzuteilen.
  4. Umgehend Neuseenland Wohnmobile über den Unfall zu unterrichten und sämtliche Protokolle aus Punkt a., b. und c. zurückzugeben.

Der Mieter ist nicht berechtigt, mündlich oder schriftlich ein Schuldbekenntnis zu erteilen oder durch sonstige Äußerungen, Zugeständnisse oder gar Zahlungen einer Regulierung des Schadenfalls durch die für den Mietwagen abgeschlossene Haftpflichtversicherung vorzugreifen. Bei Rückgabe des Fahrzeuges hat der Mieter ohne Aufforderung alle Schäden, Betriebsstörungen und Unfallschäden dem Vermieter anzugeben, selbst dann, wenn sie in der Zwischenzeit behoben sein sollten. Unterlässt der Mieter einer der genannten Punkte, haftet er voll. Im Pannenfall sind die auf dem Übergabeblatt ausgewiesenen Notrufnummern zu wählen.

Notrufnummern:

Volkswagen (europaweit) 0800 / 897378423
Autohaus Burkard GmbH

034297 / 670-46, Herr Schramm
034297 / 670-0,  Zentrale
Versicherung 0531 / 212899599

 

19. Abtretungsverbot

Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, auch an Ehegatten oder andere Mitreisende, ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung sonstiger Ansprüche im eigenen Namen.

20. Speicherung von Personaldaten

Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Mieter, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.

21. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Leipzig.